- wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten
- wenn Sie sich trauen lassen wollen
- wenn Sie sich von einem Menschen verabschieden müssen
- wenn Sie unseren Diakonischen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten
Gebührenordnung für Amtshandlungen
Der Kirchenvorstand gibt folgende Gebühren bekannt, die für Amtshandlungen erhoben werden:
Trauung 50,00 EUR
Trauerfeier
- Kirchenmitglieder ab 18 Jahren 85,00 EUR
- ab 18 Jahren ohne Kirchenmitgliedschaft 200,00 EUR
- Trauerfeier im Krematorium Selb 170,00 EUR
Zu den Gebühren wird ein pauschaler Personalkostenersatz für den Organistendienst (45,00 EUR) erhoben.
Für Taufen fallen keine Gebühren an.
(Neufassung der Satzung über die Kirchengemeindegebühren bei Amtshandlungen nach dem Beschluss des Kirchenvorstandes vom 16.07.2020)